Der "Papierkram" ist da!

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Es gibt Grund zum Feiern! 

Heute ist es soweit, wir haben den notwendigen Papierkram der Gründung und der Anerkennung der Gemeinnützigkeit hinter uns gebracht. In unserem heutigen Artikel beleuchten wir was Gemeinnützigkeit eigentlich bedeutet und möchten dich mit auf unsere Reise durch die Gründung nehmen.

Was bedeutet es eine gemeinnützige Organisation zu sein?

Vermutlich verbinden die meisten von uns Gemeinnützigkeit damit etwas Gutes für die Gesellschaft zu tun. Die Gemeinnützigkeit einer Organisation wird vom Finanzamt festgestellt. Während wir normalerweise umgangssprachlich von gemeinnützigen Tätigkeiten sprechen, unterscheidet das Finanzamt kirchlichemildtätige und gemeinnützige Zwecke.

Kirchliche Zwecke verfolgt eine Organisation, wenn sie Religionsgemeinschaften selbstlos fördert. Als mildtätige Zwecke wird die selbstlose Förderung von Menschen bezeichnet, die finanziell benachteiligt oder infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Gemeinnützige Zwecke umfassen die selbstlose Unterstützung der Allgemeinheit, wie beispielsweise die Jugend- und Altenhilfe.

Selbstlos bedeutet, dass das Unternehmen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen verfolgt. Das heißt, dass zwar Gewinne erwirtschaftet werden dürfen, diese aber wieder dem Zweck des Unternehmens zu Gute kommen müssen. Eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter oder unverhältnismäßig hohe Gehälter sind also nicht drin. Adé Porsche 911 Carrera!

Auf plusX treffen die Verfolgung von mildtätigen Zwecken nach §53 AO und gemeinnützigen Zwecken nach §52 (2) Nr. 9 zu. Durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist plusX von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Zudem können wir dir für deine Spende eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsnachweis) ausstellen, die du bei deiner Steuererklärung als Sonderausgabe berücksichtigen kannst.

Die Reise durch den Gründungsdschungel

Für diejenigen, die durch den vorherigen Exkurs in die Abgabenordnung noch nicht abgeschreckt sind, folgt eine Reise durch den Gründungsprozess von plusX. Macht euch bereit für noch mehr Papierkram und die volle Breitseite der Bürokratie!

Einer der ersten Schritte bei der Gründung eines Unternehmens ist die Wahl einer Rechtsform. Für gemeinnützige Organisationen kommen dafür etwa eine Handvoll infrage. Die bekanntesten darunter sind sicher der Verein und die Stiftung. Für unsere Zwecke haben wir uns für eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) entschieden. 

Die Gründung einer UG muss vom Notar beurkundet werden und durch das Amtsgericht im Handelsregister eingetragen werden. Für die Gründung beim Notar benötigt man einen Gesellschaftsvertrag oder auch Satzung genannt. Im besten Fall hat man zur Erstellung der Satzung einen Rechtsanwalt parat. Die Satzung enthält, neben dem Zweck des Unternehmens und weiteren Dingen, den Namen des zu gründenden Unternehmens, die sogenannte Firma. Bei der Namensgebung gibt es Bedingungen und Einschränkungen. So muss der vollständige Name von plusX die Rechtsform beinhalten, daher lautet unsere Firma "plusx gUG (haftungsbeschränkt). Das "g" steht hier für gemeinnützig. Um Problemen bei der Eintragung ins Handelsregister aus dem Weg zu gehen, haben wir den Namen vorher von der IHK Köln erfolgreich prüfen lassen. 

Wem das kompliziert erscheint wird seinen Spaß beim nächsten Schritt haben - der Gründung. Zur Gründung muss ein Termin beim Notar ausgemacht werden. Der Notar beglaubigt den Gesellschaftsvertrag und beurkundet, dass das Stammkapital der Gesellschaft von den Gesellschaftern erbracht wurde. Der Haken an der Sache ist, dass es zum Zeitpunkt der Gründung noch kein Geschäftskonto geben kann, auf das das Stammkapital eingezahlt wird. Schließlich existiert das Unternehmen noch nicht, dem das Konto gehören soll. Der Prozess gestaltet sich also wie folgt: 

Nachdem der Notar die Satzung beglaubigt hat, eröffnet man mit einer Kopie bei einer Bank seiner Wahl ein Geschäftskonto für die Gesellschaft in Gründung. Anschließend zahlt man das Stammkapital ein. Mit einem Einzahlungsbeleg rennt man zurück zum Notar, der anschließend die beglaubigte Gründung an das Amtsgericht zur Eintragung im Handelsregister übersendet. Dieser Prozess wird von den meisten traditionellen Banken unterstützt. Mittlerweile gibt es sogar kostenlose Geschäftskonten bei online Banken, leider unterstützt keiner der Anbieter gemeinnützige UGs in Gründung. So sind wir leider darauf festgenagelt monatlich Kontogebühren zu zahlen. Aus unserer Sicht extrem schade. Wir denken, dass vor allem gemeinnützige Unternehmen auch von Banken unterstützt werden sollten.

Die Eintragung im Handelsregister nimmt dann je nach Auftragslage ein paar Wochen in Anspruch. Mit der Bestätigung der Eintragung im Handelsregister hat man nun endlich auch die Möglichkeit einen Feststellungsbescheid über die Gemeinnützigkeit der Organisation beim Finanzamt zu beantragen.

Alles in allem hat der Prozess für uns etwa 5 Wochen in Anspruch genommen. Glücklicherweise sind wir auf unserer Reise durch den Paragraphendschungel sehr gut von unserem Notar ( Herr Dr. Hermanns), dem Finanzamt Köln-Altstadt (Frau Ponsa), unserem Steuerberater (Herr Schwed) und der Commerzbank Köln (Frau Radeke) unterstützt worden. Vielen Dank an dieser Stelle!

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